Änderungen im Zahlungsverkehr

Strukturierte Adressdaten ab November 2026 notwendig

Was ändert sich ab 15. November 2026?

Ausschließlich strukturierte Adressdaten sind zulässig

Wenn Sie Empfänger-Adressdaten in Zahlungsaufträgen verwenden, müssen diese künftig strukturiert übermittelt werden. Das bedeutet: Jeder Bestandteil der Adresse muss in einem eigenen, eindeutig definierten Feld stehen, z.B. Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land. Das bedeutet aber auch, dass unstrukturierte Adressdaten nicht mehr akzeptiert werden und zu Ablehnungen führen.

Prüfen Sie daher rechtzeitig, ob Ihre Systeme den neuen Anforderungen entsprechen.

Empfohlene aktuelle Zahlungsformate 

Auftragsart:

  • SEPA-Zahlung: pain.001.001.09
  • SEPA-Echtzeitüberweisung: pain.001.001.09
  • non-SEPA-Überweisung (Auslandszahlung): pain.001.001.09
  • Eilüberweisung: pain.001.001.09
  • SEPA-Lastschrift: pain.008.001.08

 

Die genauen Spezifikationen der PSA finden Sie unter zv.psa.at/de/download/xml/kunde-bank/rb-2023.html

Entsprechend der Anlieferungen werden auch die Kontoinformationen an die neue Norm angepasst. Bitte prüfen Sie auch hier die korrekte Verarbeitungsmöglichkeiten in Ihrem ERP-System.

Welche Varianten sind ab November 2026 zulässig? 

✅ Strukturierte Adressdaten (Name + IBAN und weitere Adressfelder mit mindestens Stadt + Land befüllt)

✅ Importierte Zahlungsaufträge müssen dem aktuellen ISO-20022-Standard der Version 2019 entsprechen. Die genauen Spezifikationen der PSA finden Sie unter zv.psa.at/de/download/xml/kunde-bank/rb-2023.html

Unstrukturierte Adressdaten sind nicht mehr zulässig und führen zur Ablehnung des Zahlungsauftrages.

❌ MT101-Zahlungsaufträge werden nicht unterstützt.

Ein Beispiel für strukturierte Adressdaten 

Bisher: Adresse als Freitext in einer Zeile, ohne klare Aufteilung in einzelne Datenfelder

FeldBeispiel
Adresse (Freitextfeld)AT, 1234 Musterdorf, Mustergasse 99

Neu: Aufteilung in einzelne strukturierte Datenfelder

Feld BeispielPflichtfelder
LandATja (außerhalb EWR)
PLZ1234nein
OrtMusterdorfja (außerhalb EWR)
StraßeMustergassenein
Hausnummer99nein

Warum kommt es zu dieser Änderung? 

Die neuen Anforderungen basieren auf internationalen regulatorischen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Durch die strukturierte Übermittlung von Adressdaten können Zahlungsinformationen automatisiert, standardisiert und transparenter verarbeitet werden.

Welche Zahlungen sind betroffen? 

Die Änderung betrifft sämtliche Zahlungsarten:

  • SEPA-Überweisungen
  • SEPA-Echtzeitüberweisungen (Instant Payment)
  • Auslandszahlungen
  • Eilüberweisungen
  • Lastschriften

Besteht für mein Unternehmen Handlungsbedarf? 

Bisher konnten Adressdaten häufig als Freitext übermittelt werden. Ab November 2026 müssen verwendete Empfängeradressen strukturiert in einzelne Datenfelder aufgeteilt werden.

Wenn Sie Zahlungsaufträge automatisiert über Schnittstellen, ERP-, oder Buchhaltungssysteme erstellen und an die Bank übermitteln, sollten Sie prüfen, welche XML-Version aktuell verwendet wird.

Wir empfehlen die Umstellung auf die aktuell gültigen ISO-20022-Formate.

Was ist jetzt konkret zu tun? 

  1. Adressdaten in Kunden- und Lieferanten-Stammdaten prüfen
  • Unstrukturierte Adressen strukturieren (Achten Sie besonders auf: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort/Stadt sowie Land bzw. Ländercode.)

  • Adressen auf Vollständigkeit prüfen

  • Ort/Stadt und Land/Ländercode getrennt erfassen

  • Geschäftspartnerdaten aktualisieren

 

  1. Systeme & Zahlungsprozesse prüfen
  • ERP- und Buchhaltungssysteme prüfen

  • XML-Schnittstellen kontrollieren

  • ISO 20022 XML 2019 verwenden

  • Unterstützung strukturierter Adressdaten sicherstellen

 

Klären Sie gezielt ab, ob Ihr Unternehmen Zahlungsaufträge importiert, (z.B. Überweisungsdatenträger aus Buchhaltungsprogrammen) und stellen Sie auf die aktuellen ISO-20022-Kundenformate, Version 2019, um (pain.001.001.09, pain.008.001.08).

 

  1. Software-Anbieter kontaktieren
  • Anforderungen frühzeitig mit Ihrem ERP-, Buchhaltungs- oder Zahlungsverkehrsanbieter abstimmen 

  • Unterstützung der neuen ISO-20022-Formate klären

  • Erforderliche Updates planen

  • Technische Anpassungen rechtzeitig umsetzen

Was bedeutet das für Sie als Kunde bzw. Kundin der Anadi Bank? 

Die Anadi Bank unterstützt die neuesten Formatversionen bereits jetzt in vollem Umfang. Bitte beginnen Sie rechtzeitig mit der Umstellung, damit Ihr Zahlungsverkehr weiterhin reibungslos funktioniert.

Die Behandlung der angelieferten Formate ab 15. November 2026 ist in folgender Tabelle dargestellt.

ISO NormAdressdatenAblehnung/Durchführung
Älter als 2009-Ablehnung
2009UnstrukturiertAblehnung
2009Nicht vorhandenDurchführung, wenn SEPA-Zahlung*
2019StrukturiertDurchführung
2019UnstrukturiertAblehnung (teilstrukturierte / hybride Adressangaben werden nicht unterstützt)
2019Nicht vorhandenDurchführung, wenn SEPA-Zahlung*

*Für SEPA-Zahlungen ist die Verwendung der Adressangabe optional
Mindestens die Felder Ort/Stadt und Land bzw. Ländercode müssen korrekt befüllt sein.

Häufige Fragen zu strukturierten Adressdaten